Hamburger Hbf-1
Inspektionskonzept Foto Bahnsteig

Eisenbahnanlagen gehören zum Bereich der öffentlichen Infrastruktur. Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Halter von Eisenbahnfahrzeugen sind daher verpflichtet bauliche Anlagen bezüglich ihrer Betriebs-, Verkehrs- und Standsicherheit zu errichten und zu betreiben sowie regelmäßig und eventuell auf besondere Anordnung zu inspizieren. Die Angaben über Art und Umfang der Inspektionen sind in den Richtlinien Ril 804 für Eisenbahnbrücken und sonstige Ingenieurbauwerke und Ril 836 für Erd- und Stützbauwerke geregelt (Bauwerke der Bauwerksklasse 2 und 3).

Für jedes Ingenieurbauwerk ist für die Inspektion der Bauwerke, je nach Eingruppierung, ein Bauwerksheft oder Bauwerksbuch anzulegen und zu führen. Die Inspektion dieser Bauwerke findet in regelmäßigen Abständen durch einen Fachbeauftragten der DB Netz AG statt. Alle 3 Jahre wird bei Buch- und Heftbauwerken eine Bauwerksinspektion durchgeführt, bei der alle zugänglichen Teile des Bauwerks untersucht werden. Alle 6 Jahre werden bei der Begutachtung von Buchbauwerken auch schwer zugängliche Bauwerksteile auf Mängel und Schäden untersucht, die die Sicherheit, Dauerhaftigkeit und Tragfähigkeit des Bauwerks beinträchtigen könnten. Zudem kann eine Sonderinspektion außerhalb der turnusmäßigen Inspektionsfrist angeordnet werden, wenn nach besonderen Anlässen oder außergewöhnlichen Ereignissen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu befürchten ist oder bauliche oder konstruktive Besonderheiten vorliegen. Eine Sonderinspektion wird von Ingenieuren mit entsprechender Qualifikation durchgeführt.

Für eine Inspektion sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Bauwerksheft oder Bauwerksbuch

ggf.

  • Inspektionskonzept (wenn Verkleidung an Bauteilen von Buchbauwerken vorhanden)

Ein Inspektionskonzept muss erstellt werden, wenn Verkleidungen an Bauteilen bei Bahnsteigzugangsanlagen vorhanden sind. Die Bauteile müssen den Anforderungen der Ril 804.8xx entsprechen. In dem Inspektionskonzept muss die Demontage und Montage von Verkleidungen mindestens im Abstand von 6 Jahren beschrieben werden und dem Konzept muss der Anlagenverantwortliche zustimmen.

  • Inspektionsanweisung (wenn Zugänglichkeit an Bauteilen bei Buchbauwerken nicht gewährleistet ist)

Stellt sich bei einer Begutachtung (Inspektion von Bauwerken, bei denen ein Bauwerksbuch geführt wird) heraus, dass die Zugänglichkeit der Bauwerksteile nicht oder nur teilweise gewährleistet ist, so muss im Rahmen einer ZiE (Zustimmung im Einzelfall) durch das EBA, unter Einschaltung eines anerkannten Prüfsachverständigen für Baustatik, festgelegt werden, in welcher Weise die Inspektion zu erfolgen hat. Dazu ist eine Inspektionsanweisung zu erstellen. In der Inspektionsanweisung sind die besonderen Regelungen, z.B. die Herstellung der Zugänglichkeit oder die Anwendung alternativer Inspektionsverfahren, und die damit verbundene Durchführung der Inspektion ggf. unter Einsatz notwendiger Hilfsmittel zu beschreiben.

Untersuchungen und Begutachtungen im Rahmen einer Sonderinspektion für Eisenbahnbauwerke und sonstige Ingenieurbauwerke als Prüfsachverständiger mit EBA Zulassung

Erstellung der unten aufgeführten Dokumente für Inspektionen:

  • Erstellung von Bauwerksheften und Bauwerksbüchern
  • Erstellung von Inspektionskonzepten
  • Erstellung von Inspektionsanweisungen
  • Begleitung der Genehmigungsverfahren zur Erlangung von UiG und ZiE
  • über 220 durchgeführte Inspektionen
  • über 200 erstellte Bauwerksbücher/-hefte
  • Anfertigung von 17 Inspektionskonzepten oder -anweisungen
Projekte aus dem Bereich Inspektionskonzepte