Arbeitswerkzeuge Bautechnische Pruefung
Pruefungen_Stempel

In den Bauordnungen aller Bundesländer ist der Grundsatz verankert, dass „bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, damit die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden“ (aus der Musterbauordnung 2020, §3 Allgemeine Anforderungen).

Zur Erreichung dieser o.g. Ziele hat sich in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten das sog. „Vier-Augen- Prinzip“ bewährt, bei dem die statische Berechnung und die zugehörige Ausführungsplanung von einem unabhängigen Ingenieur geprüft wird. Neben den Bauprüfabteilungen der Baubehörden bzw. öffentlicher Institutionen übernehmen diese Aufgabe auch staatlich anerkannte Prüfingenieure.

Herr Stavesand ist seit dem Jahr 1999 von der Freien und Hansestadt Hamburg als Prüfingenieur für die Fachrichtung Stahlbau anerkannt. 2003 erfolgte dann die Anerkennung der Fachrichtung Massivbau. Seit 2005 ist Herr Stavesand zudem als bautechnischer Prüfer im Eisenbahnwesen für die Fachrichtungen Massivbau, Stahlbau und Schweißtechnik tätig.

Die Ingenieure der G + S Planungsgesellschaft bearbeiten für Herrn Stavesand dessen personenbezogene Aufträge und unterliegen seinem Weisungsrecht.
Sie übernehmen die bautechnische Prüfung der statischen Berechnung, der bauphysikalischen Nachweise sowie der Ausführungszeichnungen und überwachen auf der Baustelle die Bauausführung stichprobenhaft.
Die Ergebnisse der Prüfungen werden in Prüfberichten bzw. die Fertigstellung des Rohbaus in einem Schlussbericht dokumentiert.

Untere Bauaufsichtsbehörde: 

Im Baugenehmigungsverfahren wird der Prüfingenieur durch  die untere Bauaufsichtsbehörde mit der Prüfung von Bauvorhaben beauftragt. Der Prüfingenieur ist in diesem Verfahren als hoheitlich beliehener Unternehmer tätig und agiert als verlängerter Arm der Bauaufsicht.

Öffentliche Institutionen: 

Für öffentliche Institutionen wie z. B. städtische Ver- und Entsorgungsbetriebe, Justiz- und Schulbehörden u. a. wird der Prüfingenieur als Sachverständiger eingeschaltet, der in Amtshilfe tätig wird. Er arbeitet in einem Werkvertragsverhältnis für seinen Auftraggeber. Bei diesen Betrieben kann vorausgesetzt werden, dass sie personell so aufgestellt sind, dass ein Projekt vom Entwurf bis zur Fertigstellung in bau- und verwaltungstechnischer Hinsicht begleitet werden kann.

Straßen- und Wasserbau: 

Ingenieurbauwerke im Straßen- bzw. Wasserstraßenbereich sind  Bestandteile der öffentlichen Infrastruktur und werden ganzheitlich von der jeweilig zuständigen Behörde (Straßenbauverwaltungen der Länder, Wasser- und Schifffahrtsämter etc.) oder Institution (z. B. die DEGES) betreut. Auch hier ist der Prüfingenieur als sachverständige, der Behörde zuarbeitende Person tätig.

Eisenbahnbundesamt (EBA): 

Im Eisenbahnbereich wird das Schienennetz der Eisenbahnen des Bundes einschließlich aller Betriebsanlagen von der DB AG betrieben, deren Aufsichtsbehörde das Eisenbahn-Bundesamt ist. Ländereigene Bahnen wie z. B. die Hamburger Hochbahn AG werden von einer ländereigenen Bahnaufsicht betreut. Sofern ein Bundesland die Aufsichtsplicht nicht wahrnehmen kann, besteht die Möglichkeit, dem Eisenbahn-Bundesamt diese Aufgabe anzudienen.
Bei der Errichtung von baulichen Anlagen wird ebenfalls ein Prüfingenieur eingeschaltet, der jedoch die eisenbahnspezifischen Regelungen kennen und vom Eisenbahn-Bundesamt als sog. EBA-Prüfer anerkannt sein muss.

Hochbau:

Im Hochbau bearbeiten wir die Prüfung von Wohn- und Geschäftshäuser, Parkhäuser, Verwaltungsgebäude, Schulen, Bahnhöfe sowie Betriebsgebäude und –anlagen.

Ingenieurbau:

Im Ingenieurbau gehören Straßen- und Eisenbahnbrücken, Trogbauwerke, Stützbauwerke, Lärmschutzwände, Windenergieanlagen und weitere Sonderbauwerke zu unserem Leistungsbild. Neben den oben beim Hochbau genannten Tätigkeiten nehmen wir  bei Ingenieurbauwerken auch die schweißtechnische Prüfung von Ausführungsunterlagen sowie die schweißtechnische Überwachung vor. 

In diesen Bereichen bietet G + S die Leistung der bautechnischen Prüfung an:

Projekte aus dem Bereich bautechnische Prüfung