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Vorbeugender baulicher Brandschutz – Fundierte Fachliche Planung zum Schutz von Leben und Gebäuden

Als Fachplaner für den baulichen Brandschutz erstellen wir in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und den Bauherren genehmigungsfähige Brandschutznachweise und Brandschutzkonzepte. Mit der fachlich kompetenten baulichen Brandschutzplanung minimieren wir das Risiko eines verheerenden Brandes und sorgen so für den Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit. Gleichzeitig achten wir darauf für unsere Bauherren die bestmögliche Lösung bezüglich der wirtschaftlichen, technischen und gestalterischen Anforderungen an das Gebäude zu finden.

  • Erstellen genehmigungsfähiger Brandschutznachweise und Brandschutzkonzepte
  • Brandschutztechnische Bewertungen von Bestandsgebäuden 
  •  Brandschutztechnischen Instandsetzungskonzepte
  • Brandschutztechnische Beratung für Bauherren
  • Notwendige Abstimmungen mit den zuständigen Behörden, den einzelnen Fachplanern und der Feuerwehr

Vorbeugender baulicher Brandschutz

Der bauliche Brandschutz ist Teil des vorbeugenden Brandschutzes, zu dem alle Maßnahmen gehören, die dazu beitragen, die Entstehung, Verbreitung und die Folgen von Bränden zu verhindern bzw. die Folgen von Bränden zu minimieren. Hierzu zählen neben dem baulichen Brandschutz auch der anlagentechnische und organisatorische Brandschutz.

Der bauliche Brandschutz ist Teil der Gesamtplanung für sämtliche bauliche Anlagen und Nutzungen, einschließlich Sonderbauten. Je nach Gebäudeart gelten unterschiedliche Brandschutzvorschriften, die bei der Gesamtplanung zu beachten sind. Dabei wird u.a. das Brandverhalten der Baustoffe und die Feuerwiderstandsklasse der Bauteile geprüft, ob Abstände zu Nebengebäuden eingehalten werden oder die Bildung von Brandabschnitten (wie z.B. durch Brandwände) bei Sonderbauten eingeplant ist. Diese Vorschriften legen die Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer fest. In der Gesamtplanung muss der Nachweis erfolgen, dass das Gebäude den Anforderungen an den baulichen Brandschutz genügt. Insbesondere bei Sonderbauten wie Krankenhäuser, Hochhäuser, Schulen, Industriebauten, Verkaufsstätten u. ä. sind durch ihre Größe oder besonders intensive Nutzung weiterreichende Maßnahmen zum Brandschutz notwendig. Daher ist für solche Sonderbauten ein Brandschutzkonzept bei der Genehmigungsplanung einzureichen.

Brandwände

Eine Brandwand ist eine Wand, die durch ihre besondere Ausführungsart das Übergreifen von Feuer und Rauch von einem Gebäude oder Gebäudeteil zu einem anderen verhindert. Eine Brandwand soll als Abschluss von Gebäuden = Gebäudeabschlusswand oder zur Unterteilung von Gebäuden in Brandabschnitte = innere Brandwand ausreichend lange die Brandausbreitung auf andere Gebäude oder Brandabschnitte verhindern.

Feuerwiderstandsklassen

Bauteile werden entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer in verschiedene Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Zu diesen Brandschutzrelevanten Bauteilen gehören z.B. Wände, Decken, Stützen, Unterzüge, Treppen sowie Bauteile mit Sonderanforderungen wie Brandwände, nichttragende Außenwände und Feuerschutzabschlüsse (wie z.B. Türen). Je nach Gebäudeklasse (definiert nach Gebäudehöhe und Größe der Nutzungseinheiten) stellen die Landesbauordnungen (LBO) unterschiedliche Brandschutzanforderungen an diese Bauteile.

In diesen Bereichen bietet G + S als Fachplaner die Leistung des baulichen Brandschutzes an: